11 dacht verstärken und in ihrer Gesamtheit ein Bild erzeugen, das bei objektiver Betrachtung keine Zweifel bestehen lässt, dass sich der Sachverhalt so verwirklicht hat (Urteile des Bundesgerichts 6B_781/2010 vom 13. Dezember 2010 E. 3.2; 6B_300/2015 vom 3. Dezember 2015 E. 3.2.2; 6B_605/2016 vom 15. September 2016 E. 2.8). Die Beschuldigten werfen der Vorinstanz einerseits vor, Beweise willkürlich gewürdigt zu haben, indem der Sachverhalt unrichtig festgestellt worden sei und auf Rechtsverletzungen basiere.