Durch die Anzeige vom 11. Juni 2018 seien grundlegende Rechte und Freiheiten verletzt worden. Es sei gefährlich, die Akten zu vermischen, indem man sich auf die Vermutungen der Verwaltungsbehörde (KESB) berufe, um eine Verurteilung herbeizuführen, die Beweise jedoch für die Beschuldigten sprechen würden. Die Beweise für den Aufenthalt im fraglichen Zeitraum seien zu prüfen (pag. 418 bzw. 449).