_ habe sich lächerlich gemacht, indem er das KESB-Verfahren mit dem Strafverfahren verwechselt habe. Dadurch, dass die beiden Verfahren vermischt worden seien, habe er sich selbst verwirrt, zumal er die Dinge aus dem Zusammenhang gerissen habe (pag. 414 ff. bzw. 447 ff.). Abschliessend halten die Beschuldigten fest, die Anzeige sei ohne jeglichen Beweis und stütze sich auf keinerlei Dokumente; auf der anderen Seite – sprich auf Seite der Beschuldigten – habe man Namen, Daten, Dokumente und mehrere Zeugen, die die Aussagen untermauern würden. Durch die Anzeige vom 11. Juni 2018 seien grundlegende Rechte und Freiheiten verletzt worden.