Was den F.________ Schulunterricht anbelangt, bringen die Beschuldigten vor, die Vorinstanz gehe fälschlicherweise davon aus, im F.________ seien vom 27. April 2018 bis zum 13. Mai 2018 Ferien gewesen. Es gehe nicht an, dass zufällige Webseiten den Lehrplan eines Landes definieren und zu Referenzen werden würden. Vielmehr habe vom 3. April 2018 bis 19. Mai 2018 Schulunterricht stattgefunden. Wenn die Zeugin nun behaupte, die Familie am 17. Mai 2018 gesehen zu haben, so hätte dies bedeutet, dass die Kurse im F.________ zu Ende gewesen wären und die Familie ihren Verpflichtungen gegenüber der neuen Schule nachgekommen sei.