Die Tatsache, dass eine Zeugin die Familie gesehen hätte, zeige ebenfalls, dass der Vorsitzende der Vorinstanz rassistische Vorurteile habe. Die Beweise, die in diesem Fall vorliegen würden, seien richtig zu interpretieren und würden zeigen, dass sich die Familie der Beschuldigten entschlossen hatte, sich im F.________ dauerhaft niederzulassen (pag. 413 bzw. 446). In einem dritten Abschnitt («3. Analyse et réponses aux accusations») machen die Beschuldigten geltend, die Anzeige sei eine Verleumdung, und verweisen wiederholt auf die Zeugin, welche die Beschuldigte 1 angeblich in der S.________ gesehen haben will. Was den F.___