Die Vorinstanz habe die Beschuldigten an der Verhandlung vom 25. Juni 2020 wie Kriminelle behandelt. Der Vorsitzende sei rassistisch voreingenommen gewesen und habe trotz der vorgelegten, greifbaren Beweise um jeden Preis eine Verurteilung gewollt. Er hätte zudem auch eine eigene Untersuchung durchführen sollen, statt sich auf die Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend KESB) und damit auf Tatsachen, die nicht der Wahrheit entsprechen würden, zu verlassen. Die Tatsache, dass eine Zeugin die Familie gesehen hätte, zeige ebenfalls, dass der Vorsitzende der Vorinstanz rassistische Vorurteile habe.