9 Wohnung in L.________ gesehen worden seien. Sie habe zudem keine eigene Untersuchung in H.________ durchgeführt, um herauszufinden, ob die Nachbarn die Anwesenheit der Familie in I.________ bestätigen könnten. Es sei bedenklich, wie die Vorinstanz Beweise über das Familienleben in H.________ ignorieren könne. Zweifellos sei dieses Verhalten durch rassistische Vorurteile motiviert; man halte nur das Wort des Schulleiters P.________ für wahr. Die Vorinstanz habe die Beschuldigten an der Verhandlung vom 25. Juni 2020 wie Kriminelle behandelt.