___ zweifle auch nicht daran. Der E-Mail- Korrespondenz des Vaters mit der Schule lasse sich entnehmen, dass der Schulleiter den Vater gebeten habe, die Kinder wieder in die Schule zu schicken, zumal diese wieder in L.________ seien. Dies bestätige, dass die Schulakte der Kinder tatsächlich geschlossen worden sei. Auch im Brief vom 10. Januar 2019 von Frau J.________ sowie in der Antwort von Herrn P.________ an die Kantonspolizei Bern würden sich wertvolle Hinweise finden. Es sei fraglich, warum durch die Schulleitung eine Anzeige eingereicht worden sei, wenn klar gewesen sei, dass die Akte geschlossen und die Formulare für die Übertragung der Schulakte herausgegeben worden seien.