Die Kinder hätten das Obergericht anschliessend gebeten, dem Eigentümer die Schlüssel des Hauses in H.________ zu übergeben. Das Gericht habe die Schlüssel anschliessend ihnen (den Beschuldigten) geschickt. Wenn die Kinder, wie die Vorinstanz im Urteil festhalte, in H.________ nie Wohnsitz genommen hätten, so stelle sich die Frage, wie denn die Schlüssel zu einer bestimmten Wohnung in H.________ in die Hände der Kinder hier in der Schweiz gelangen könnten.