8 V.________, welcher ihnen die Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet habe, bestätigt. So oder anders finde man in den Akten jedoch auch Kassenzettel sowie Metrotickets. Im Übrigen habe auch das Obergericht des Kantons Bern die Existenz dieses Wohnsitzes in H.________ bereits bestätigt, als es 2019 den Beschuldigten die Schlüssel für die Wohnung in H.________ übergeben habe. Das Obergericht habe die Schlüssel von den Kindern erhalten, als sie von der KESB mit Gewalt mitgenommen worden seien. Die Kinder hätten das Obergericht anschliessend gebeten, dem Eigentümer die Schlüssel des Hauses in H._