7 den, dass sie als Familie in H.________ Wohnsitz genommen hätten, ausser Acht gelassen. Für die Vorinstanz bzw. für den Gerichtspräsidenten T.________ sei die Bestätigung der Polizei sowie der Einwohnerkontrolle, nicht mehr in L.________ und in der Schweiz ansässig zu sein, nicht aussagekräftig. Quittungen mit Datumsangaben von Einkäufen, der Nachweis von Transportkarten während des H.________-Aufenthaltes sowie die Tatsache, dass sie einen Wohnsitz in H.________ hätten, seien ebenfalls nicht relevant.