Hier zeigt sich, dass die Hinterlegung der Schriften für die Beurteilung des effektiven Lebensmittelpunkts des Beschuldigten, wie auch der Kinder, nicht von Belang sein kann. Die versteifte Berufung der Beschuldigten darauf, dass die Kinder in L.________ abgemeldet worden seien, stellt einen überspitzten Fokus auf Formalitäten dar, welcher dem Recht der Kinder auf regelmässigen Schulbesuch nicht gerecht werden kann.