An diesem Ort wurde die Familie am 10.07.2018 von der Polizei angetroffen, als den Beschuldigten die Obhut über die Kinder entzogen wurde und die Kinder in einem Heim in M.________ untergebracht wurden (p. 338, 354 Z. 21-24). Aus den Akten der KESB ergibt sich, dass die Wohnung zu diesem Zeitpunkt (erneut) in einem chaotischen Zustand angetroffen worden sei. Im Kinderzimmer hätten sich Kleider, Koffer und Utensilien gestapelt, so dass ein Aufenthalt in diesem Raum nur schwer möglich gewesen sei (p. 338). Dies widerspricht einer Übersiedelung nach F.________ (oder nach H._______