Am 3. September 2020 reichten die Beschuldigten eine nahezu identische Eingabe wie die Berufungserklärung vom 20. Juli 2020 ein (pag. 432 ff.). Mit Verfügung vom 7. September 2020 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 452 f.). Nachdem den Parteien mit Verfügung vom 3. Februar 2021 die neue Zusammensetzung der Kammer mitgeteilt wurde, gelangte am 25. Februar 2021 beim Obergericht erneut eine umfassende, im Wesentlichen gleichlautende Eingabe (datierend vom 14. Februar 2021) seitens der Beschuldigten ein (pag. 455 ff.), jedoch ohne die unter Ziff.