2. Berufung Noch anlässlich der mündlichen Urteilseröffnung meldeten die Beschuldigten Berufung gegen dieses Urteil an (pag. 361 f.). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 15. Juli 2020 erklärten sie mit Eingabe vom 20. Juli 2020 (beim Obergericht eingelangt am 6. August 2020) frist- und formgerecht die Berufung (pag. 399 ff.). Mit Verfügung vom 14. August 2020 ordnete die Verfahrensleitung gestützt auf Art. 406 Abs. 1 lit. c StPO das schriftliche Verfahren an (pag. 422, Ziff. 3 der Verfügung).