1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 25. Juni 2020 (PEN 20 240/241) wurde das Strafverfahren gegen A.________ (Beschuldigte 1/Berufungsführerin 1, nachfolgend Beschuldigte 1) sowie B.________ (Beschuldigter 2/Berufungsführer 2, nachfolgend Beschuldigter 2) wegen Widerhandlung gegen das Volksschulgesetz, angeblich begangen in Bern in der Zeit vom 27. November 2017 bis 29. November 2017, durch das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) aufgrund von ne bis in idem ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt (Ziff. I und III. des erstinstanzlichen Urteils).