Kosten des Gerichts [inkl. schriftlicher Urteilsbegründung], S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 244) und wurden von der Vorinstanz angesichts des Ausgangs des Verfahrens im Verhältnis 1/4 (Beschuldigter) zu 3/4 (Kanton Bern) aufgeteilt, wobei sich die Vorinstanz bei der Bezifferung der konkreten Anteile verrechnet hat (vgl. erstinstanzliches Urteilsdispositiv, pag. 221). Der erstinstanzliche Freispruch betreffend die Anschuldigung des versuchten Betrugs wurde nunmehr bestätigt. Der Schuldspruch hinsichtlich Diebstahl ist demgegenüber in Rechtskraft erwachsen.