19. Fazit Strafzumessung Somit wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend insgesamt CHF 960.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt wird. Weiter wird eine Verbindungsbusse von CHF 240.00 ausgefällt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf drei Tage festgesetzt. V. Widerrufsverfahren