19 lung noch nicht gefestigt erscheint. Für den Beschuldigten liegt daher noch keine schlechte Legalprognose vor, weshalb ihm für die Geldstrafe der bedingte Strafvollzug zu gewähren ist, allerdings mit einer leicht erhöhten Probezeit von drei Jahren (Art. 44 Abs. 1 StGB). Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Geldstrafe mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden.