Sein Vorleben ist insofern auffällig, als er einschlägig wegen mehrfachen Diebstahls vorbestraft ist (bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und Probezeit von zwei Jahren gemäss Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 19. September 2017, pag. 282). Diese einschlägige Vorstrafe des Beschuldigten wirkt sich leicht straferhöhend aus, wobei eine Straferhöhung zufolge Vorstrafen der beschuldigten Person stets verhältnismässig sein muss (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl.