Der Beschuldigte arbeitet gemäss eigenen Angaben zurzeit als I.________ im Stundenlohn und verfügt über Schulden bzw. Betreibungen in der Höhe von CHF 13'000.00 (pag. 285; pag. 288). Sein Vorleben ist insofern auffällig, als er einschlägig wegen mehrfachen Diebstahls vorbestraft ist (bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen und Probezeit von zwei Jahren gemäss Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 19. September 2017, pag.