Die VBRS-Richtlinien (Fassung vom 1. Januar 2020) empfehlen für einen einfachen Diebstahl aus einem Elektronikfachgeschäft im Deliktsbetrag von CHF 2‘000.00 sowie für einen Einschleichdiebstahl (Diebstahl von CHF 1'000.00 aus den Kleidern in einer Garderobe) ein Strafmass von 30 Strafeinheiten (VBRS- Richtlinien, S. 47). Der genaue Wert der entwendeten Gegenstände (Rucksack inkl. Inhalt) konnte vorliegend nicht genau beziffert werden.