Die Diskussion über den strafrechtlichen Vermögensbegriff ist eine bis heute umstrittene und von der Lehre oftmals thematisierte Frage. Drei Möglichkeiten werden in der Lehre und Rechtsprechung diskutiert: a) wirtschaftlicher Vermögensbegriff, b) juristisch-wirtschaftlicher Vermögensbegriff, c) neojuristischer Vermögensbegriff (ACKERMANN/VOGLER/BAUMANN/EGLI, Strafrecht Individualinteressen, Art. 137 S. 87 f.).