10.3 Irrtum Die (arglistige) Täuschung muss einen Irrtum bewirken, d.h. eine Vorstellung, die von der Wirklichkeit abweicht, wobei nicht notwendig ist, dass sich der Getäuschte eine konkrete Vorstellung bildet. Zwischen der arglistigen Täuschung und dem Irrtum muss ein Motivationszusammenhang bestehen (TRECHSEL/CRAMERI,