BGE 117 IV 139 E. 1b; wogegen die Beimischung von 75% Eisteepulver geschmacklich leicht feststellbar sei, BJM 1994, S. 46 ff.). Unzumutbar kann eine Überprüfung etwa dann sein, wenn der Überprüfungsaufwand unverhältnismässig oder mit einem absolut unüblichen Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre verbunden wäre (Urteil des BGer 6B_25/2017 vom 15. November 2017 E. 4.4 und 5.3).