_ vorgeschlagen. An besagtem Treffen sollte der Beschuldigte D.________ 500 Gramm Marihuana zu einem Verkaufspreis von CHF 3'700.00 liefern. Der Beschuldigte beabsichtigte allerdings nie, D.________ das bestellte Marihuana zu bringen, sondern wollte diesen von Anfang an «ausnehmen», indem er ihm einen Schuhkarton in einem Plastiksack übergeben und hierfür den vereinbarten Verkaufspreis von CHF 3'700.00 entgegennehmen wollte. Was passieren würde, wenn der Käufer bzw. D.________ in die Schachtel hätte schauen wollen,