Er bestritt ferner nie, am Vorfall vom 3. März 2019 in E.________ beteiligt gewesen zu sein und belastete sich darüber hinaus auch selber in nicht unerheblichem Masse. So erklärte er etwa, wie er von F.________ bedroht und beschimpft worden sei und diesen daraufhin geschlagen habe (pag. 70, Z. 40 ff.; pag. 88, Z. 86 ff.), wie er dem Käufer «G.________» das Geld für das vermeintliche Marihuana habe wegnehmen und ihm dafür einen Schuhkarton in einem Plastiksack habe geben wollen (pag. 71, Z. 83 ff.; pag. 93, Z. 241 ff.) und wie er den Rucksack von F.________ behändigt und den Inhalt teilweise verschenkt habe (pag. 71, Z. 76 ff.; pag. 89, Z. 119 ff.; pag. 90, Z. 136 ff.).