- der Beschuldigte sich keine Gedanken dazu gemacht hatte, wie er reagieren sollte, wenn der Käufer in den (mit Schuhen bzw. T-Shirts gefüllten) Schuhkarten schauen will, um die Ware zu prüfen; - D.________ vor Ort versuchte, sein Gesicht zu verdecken, indem er einen Schal bis zur Nase und einen Hut trug; - D.________ vor Ort sagte, der Handel werde in seiner Wohnung stattfinden und dem Beschuldigten den Weg wies; - der Beschuldigte von F.________ überfallen, dabei mit einer Pistole bedroht und als «Schiss Neger» beschimpft wurde;