236): Soweit für die rechtliche Subsumtion relevant, kann aufgrund der glaubhaften Aussagen des Beschuldigten bzw. den übereinstimmenden Aussagen der drei beschuldigten Personen als bewiesen erachtet werden, dass - sich der Beschuldigte und F.________ lediglich über einen Kollegen kannten und keine persönliche Beziehung bestand; - der Beschuldigte von F.________ die Fake-Account-Daten von «G.________» erhielt und D.________ bestimmte, wann und wo das Treffen stattfinden sollte;