__ „ausnehmen", in dem er ihm einen mit wertlosem Material gefüllten Schuhkarton, den er in einem Plastiksack mit sich trug, aushändigen und im Gegenzug dafür den vereinbarten Kaufpreis von Fr. 3’700.-- an sich nehmen wollte. A.________ ging dabei davon aus, dass D.________ aufgrund der Umstände –einerseits hätte die Drogenübergabe im Bereich des Bahnhofs in der Öffentlichkeit erfolgen sollen und andererseits erwartete der Beschuldigte, dass ihm D.________ vertrauen würde, zumal der Kontakt zu ihm durch den gemeinsamen Bekannten F.________ vermittelt worden war – die Ware nicht kontrollieren werde