3. zu verurteilen: 3.1. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen mit einer Tagessatzhöhe nach Massgabe seiner aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse im Urteilszeitpunkt; 3.2. Zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. Als Folge des Verzichts auf den Widerruf gemäss Ziff. 1.2 hiervor sei A.________ zu verwarnen und die Probezeit von zwei Jahren um ein Jahr zu verlängern. 5. Es seien die weiteren notwendigen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).