1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 30. Juni 2020 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) was folgt (pag. 220 ff.; Hervorhebungen im Original): I. 1. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung des versuchten Betrugs, angeblich begangen am 3. März 2019 in C.________. 2. Die anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'462.50 trägt der Kanton Bern. Wird keine Begründung verlangt reduzieren sich die Verfahrenskosten auf CHF 1'012.50. 3. A.________ wird keine Entschädigung oder Genugtuung ausgerichtet. II.