Die Kostennote ist somit um weitere 6 Stunden zu kürzen. Keine Korrektur erfolgt in Bezug auf die Posten «Teilnahme an Berufungsverhandlung» und «Teilnahme an Urteilseröffnung». Nachdem auf die Durchführung einer Urteilseröffnung verzichtet wurde, die Berufungsverhandlung jedoch länger dauerte, als im Leistungsnachweis aufgeführt, ist der geltend gemachte Zeitaufwand im Endergebnis korrekt. Gesamthaft wird Rechtsanwalt Dr. B.________ somit für seinen Aufwand im Berufungsverfahren für 21 Stunden entschädigt. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück.