2 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. November 2016). Weiter wurde ein Zeitaufwand von insgesamt 8.67 Stunden im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Berufserklärung geltend gemacht. Die Berufungserklärung vom 31. Juli 2020 enthielt jedoch zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Haupt- und Beweisanträgen eine 6.5-seitige Kurzbegründung der Hauptanträge. Diese wurde mit Beschluss vom 17. August 2020 aus den Akten gewiesen. Der geltend gemachte Aufwand für das Verfassen der Berufungserklärung ist deshalb in den Augen der Kammer nicht gerechtfertigt und um 6.75 Stunden auf rund 2 Stunden zu kürzen.