1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 629 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 22. Juli 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 30'388.00. 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'000.00. V. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt Dr. B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: