4. A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde. 5. Weiter verfügt wurde: 5.1. A.________ werde in Sicherheitshaft belassen und die Verlängerung der Sicherheitshaft werde für vorerst 3 Monate bis am 29.07.2020 bewilligt (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). 5.2. Folgende Gegenstände würden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Plasticsäcklein mit 4 Kügelchen Kokain (Ass. 05 HD Restaurant, beim IRM) - 1 Kügelchen Kokain (Ass. 06 HD Restaurant, beim IRM)