Konkret wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die Voraussetzungen für die Ausschreibung sind somit erfüllt und es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) des Beschuldigten im Schengener Informationssystem angeordnet (Art. 20 der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems [N-SIS] und das SIRENE- Büro [N-SIS-Verordnung; SR 362.0]). 37. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen.