61 einer Straftat verurteilt worden ist, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist (Art. 24 Ziff. 2 lit. a SIS-II-Verordnung). Der Beschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger und stammt somit aus einem Drittstaat. Er wurde wegen mengenmässig qualifiziertem Betäubungsmittelhandel verurteilt. Qualifizierter Betäubungsmittelhandel wird gemäss Art. 19 Abs. 2 BetmG mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Konkret wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.