Voraussetzung für die Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im SIS ist eine nationale Ausschreibung, die auf einer Entscheidung der zuständigen nationalen Instanz beruht; diese Entscheidung darf nur auf der Grundlage einer individuellen Bewertung ergehen (Art. 24 Ziff. 1 SIS-II-Verordnung; Urteil des Bundesgerichts 6B_572/2019 vom 8. April 2020 E. 3.2.2). Die Ausschreibung wird eingegeben, wenn die Entscheidung nach Art.