36. SIS-Ausschreibung Gemäss Art. 96 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) ist eine Landesverweisung für sogenannte «Drittausländer» – damit sind Personen gemeint, die keinem Mitgliedsstaat des Übereinkommens angehören – im SIS einzutragen, wenn diese auf einer Verurteilung wegen einer Straftat beruht, welche mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist. Voraussetzung für die Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im SIS ist eine nationale Ausschreibung, die auf einer Entscheidung der zuständigen nationalen Instanz beruht;