10 PKV entschädigt wurde. Es wurden in der Folge 28 Stunden bei der Arbeitszeit abgezogen und demgegenüber Reisezuschläge von insgesamt CHF 2'100.00 angerechnet (pag. 946, S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Daraus resultierte ein akzeptierter Aufwand von 99.5 Stunden und eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 25'008.15. Das volle Hono-