Die Verfahrenskosten vor der ersten Instanz wurden auf insgesamt CHF 30'388.00 festgelegt. Diese setzten sich zusammen aus einer Gebühr von CHF 12'900.00 für die Untersuchung inkl. Verfahren betreffend die Untersuchungshaft, einer Gebühr von CHF 4'000.00 für das erstinstanzliche Gerichtsverfahren, einer Gebühr von CHF 400.00 für den Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Oberland betreffend die Sicherheitshaft vom 11. Februar 2020, einer Gebühr von CHF 1'000.00 für die persönliche Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Verhandlung sowie Auslagen während der Untersuchung von CHF 12'088.00 (pag. 764 und pag. 889).