58 32. Fazit Landesverweisung Der Beschuldigte wird in Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB für eine Dauer von 10 Jahren des Landes verweisen. Für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem wird auf die Ausführungen in Ziff. VII.36 unten verwiesen. VI. Kosten und Entschädigung