Vorliegend wird der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Angesichts dieser Strafhöhe kann das durch ihn verursachte Unrecht nicht mehr als gering beurteilt werden, zumal eine Landesverweisung auch bei einer Freiheitsstrafe von unter 12 Monaten und selbst bei blossen Geldstrafen ausgesprochen werden kann. Der Beschuldigte gefährdete durch das Anlassdelikt vorsätzlich, qualifiziert und über mehrere Monate hinweg die Volksgesundheit.