11 Abs. 1 BV ist das Nichtvorliegen eines schweren persönlichen Härtefalles auch aus Kindesoptik zu bestätigen. Eine Kontaktpflege ist wie erwähnt auch bei einem Landesverweis möglich, sei es direkt anlässlich von gemeinsamen Ferien, sei es indirekt mittels Post, Telefon, SMS, Whatsapp, (Video-)Telefonie oder Sprachnachrichten etc.