Gemäss Bundesgericht ist eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht einmal dann unverhältnismässig, wenn eine enge Eltern-Kind-Beziehung wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat praktisch nicht aufrechterhalten werden könnte – was bei einer Distanz zwischen der Schweiz und der Türkei nicht der Fall wäre (BGE 143 I 21 E. 6.3.6). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.2). Anzumerken ist zuletzt Folgendes: