53 CHF 100.00 geschickt. Aus dem N.________ habe er einmal CHF 70.00 und einmal CHF 50.00 geschickt (pag. 1198 Z. 23). Die Unterhaltsbeiträge habe er nie selber bezahlt, die seien immer bevorschusst worden (pag. 1197 Z. 10). Demgegenüber gab der Beschuldigte an, er und C.________ hätten sich getrennt, er habe aber Hoffnung, dass sie wieder zusammenkommen würden. Die Trennung sei ca. 2008 erfolgt. Es sei damals abgesprochen gewesen, dass er die Kinder alle zwei Wochen sehe. Sie hätten aber so ein gutes Verhältnis gehabt, dass er sie jederzeit habe besuchen können.