_ habe ein engeres Verhältnis zu seinem Vater als AE.________, er sei manchmal auch alleine nach Z.________ oder D.________ zu seinem Vater gegangen (pag. 1196 Z. 3 ff.). Auch jetzt seien AD.________ und sein Vater eng, AD.________ brauche den Vater. AE.________ sei eher zurückhaltend, sie habe den Vater auch gern, habe aber Mühe damit, dass er im Gefängnis sei (pag. 1196 Z. 17 und Z. 41). AD.________ pflege auch den Kontakt zu anderen Familienmitgliedern des Beschuldigten (pag. 1197 Z. 26 ff.). Früher habe der Beschuldigte mit AD.________ und AE.________ auch mal etwas ohne sie unternommen, er sei aber nie mit ihnen in die Ferien gereist (pag. 1197 Z. 6 und Z. 18 ff.).