Bei den eingereichten Beweismitteln handelt es sich einerseits um vier Briefe von C.________ an den Beschuldigten aus dem Zeitraum März bis Juni 2020, in dem sie den Beschuldigten unter anderem als «lieber Mann» bezeichnete und diesem mitteilte, sie vermisse ihn, bzw. sie und die Kinder würden ihn lieben («Wir lieben dich»). Andererseits befinden sich darunter diverse Briefe resp. Zeichnungen der Kinder AD.________ und AE.________ an ihren Vater, in dem diese von ihrem Alltag erzählen und ihrem Vater schreiben, sie würden ihn vermissen (pag. 977 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab C.________ an, sie sei nicht die Lebenspartnerin des Beschuldigten.