30.2.2 Integration, Anwesenheitsdauer in der Schweiz, finanzielle Verhältnisse und Gesundheitszustand Der Beschuldigte wurde am ________ in der Türkei geboren. Er reiste erstmals am 9. November 1987 in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch. Dieses wurde abgewiesen. Am 25. Oktober 1990 wurde der Beschuldigte in die Türkei zurückgeführt. Gut drei Wochen später heiratete er in der Türkei eine Schweizer Bürgerin und reiste im April 1991 wieder in die Schweiz ein. Im Jahr 1996 erhielt er die Niederlassungsbewilligung.